


Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen, müssen Sie sich für den Baubeginn bewerben, die Baustelle sichern und ordnungsgemäß beschriften
Sie sind verpflichtet, den Baubeginn spätestens acht Tage vor Baubeginn schriftlich oder elektronisch über das ePermit-System bei der zuständigen Bau- und Bauplanungsstelle zu melden. Die Liste der zuständigen Stellen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen.
Im Antrag auf Baubeginn sind anzugeben:
anzugeben sowie dem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass in der Baugrundstücksbaustelle ein Baugrundstück gebildet wurde Kataster, wenn ein Gebäude gebaut wird, für das das Baugrundstück bestimmt ist.
Das zuständige Bau- und Planungsamt unterrichtet das Innenministerium, die Bauaufsicht und die Arbeitsaufsicht darüber.
Weitere nützliche Informationen auf der folgenden Seite.
Photo by Karolina Kaboompics: Poveznica
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